Rückgabe und Rückerstattungen
Sie können binnen 14 Tagen ab Kaufdatum die Ware zurückschicken und den Kaufpreis zurückerstattet bekommen. Die Kosten für den Rückversand sind vom Käufer zu tragen mit Ausnahme beschädigter/defekter Waren. Die Rückerstattung erfolgt immer auf die ursprüngliche Zahlungsquelle wenn nicht anders abgesprochen.
Bitte beachten Sie:
- Der Artikel muss sich im originalen Zustand befinden um zurückgesendet werden zu können. Beschädigungen durch unsachgemäße Nutzung/Handhabung schließen von der Rückgabe aus.
- Die Ware sollte gut verpackt sein um den Rücktransport unbeschadet zu überstehen. Für Transportschäden durch unsachgemäße Verpackung wird keine Haftung übernommen.
- Es ist zum Zurücksenden eine Versandart mit Sendungsverfolgung zu empfehlen da für unterwegs verloren gegangene Sendungen keine Haftung übernommen wird.
- Bei unvollständigen Rücksendungen im nicht wiederverkaufsfähigen Zustand behalte ich mir vor, eine Gebühr für fehlende oder beschädigte Teile zu erheben.
So senden Sie Artikel zurück:
- Schreiben Sie eine kurze, formlose Email oder nutzen Sie das Kontaktformular unter Angabe der vorherigen Bestellnummer und/oder der jeweiligen Artikel, die Sie zurücksenden möchten.
- Ist eine Rücksendung möglich oder Ihr Problem (z.B bei Defekt) kann nicht gelöst werden, erhalten Sie die Adresse wohin Sie das Paket verschicken können.
- Sie erhalten nach Erhalt und Prüfung der zurückgesendeten Ware entweder eine Rückerstattung oder wenn gewünscht ein Ersatzprodukt gleicher Art, etwa bei defekter/beschädigter Ware. Bei Defekt der Ware ab Lieferung entfallen die Rücksendekosten.
Sachmängelhaftung
Die gesetzliche Sachmängelhaftung beträgt 2 Jahre ab Kaufdatum. Treten in dieser Zeit Sachmängel auf, haben Sie Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz. Schäden durch unsachgemäße Handhabung oder Veränderung sind davon ausgenommen.
Sonderfall: Spechtschäden bei Nistkästen:
Es kann in Einzelfällen vorkommen, dass sich der Buntspecht am Nistkasten vergeht und Schäden anrichtet. Alle angebotenen Kamera-Nistkästen verfügen über einen Schutz am Flugloch um Spechtattacken möglichst lange standhalten zu können. Es kann aber dennoch passieren, dass der Specht an anderen Stellen des Nistkastens versucht ein Loch zu hämmern um die Brut zu fressen. Dies liegt in der Natur der Dinge und stellt keinen Sachmangel/Fehler dar sondern ist „höhere Gewalt“. Denn jedes Material ausser Metall kann vom Buntspecht zerstört werden! Die einzigste Lösung dabei wäre es, den kompletten Nistkasten mit Metall zu panzern (wie ich es in Dortmund gemacht habe) oder den Specht aktiv zu vertreiben was im Alltag schwer werden dürfte. In solchen seltenen Einzelfällen finden wir aber gewiss eine gemeinsame Lösung!